Inhouse-Unterweisungen für Elektroberufe
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Die Inhalte von Unterweisungen sind Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und normativen Vorgaben.

Wollen Sie andere Themen anstreben, kann ich Sie gern beraten.

Eine Pflicht zur wiederholenden Unterweisung ergibt aus:

  • dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1),
  • der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1),
  • der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7,
  • anlagen-, gerätespezifische Anforderungen aus den DIN VDE - Normen.