Unterweisung für den neuen Arbeitsbereich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1), Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7
Unterweisungsform: Präsenz
Das Seminar vermittelt Grundlagen für Schalthandlungen in Mittelspannungs-Schaltanlagen, die eine schaltberechtigte Elektrofachkraft (Schaltberechtigter) benötigt, um im Unternehmen Schalthandlungen in Mittelspannungs-Schaltanlagen durchführen zu können.
Den zukünftigen Schaltberechtigten werden die Besonderheiten in der Mittelspannungs-Anlagentechnik in Wort und Bild erläutert, wie z. B. Erzeugung, Transport, Umspannwerke, Spannungsebenen, Netzbetreiber, Schaltgeräte, Schaltanlagen, Netztopologie, Kabel, Transformatoren, Transformatoren-Stationen, u. v. m.
Warum Sie dieses Seminar besuchen sollten:
Nach dem Besuch dieses Seminars kann sich die Elektrofachkraft vorstellen, welche Kenntnisse und welches Grundwissen erforderlich sind, um als schaltberechtigte Elektrofachkraft (Schaltberechtigter) Schalthandlungen in Mittelspannungs-Schaltanlagen im Unternehmen durchführen zu können.
Die Teilnehmer haben Einblicke in die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bekommen, wie Reduzierung der Gefährdungen, Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins, Reduzierung der sicherheitswidrigen Verhaltensweisen und Anzahl der Arbeitsunfälle bei Schalthandlungen, sowie Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit, Verbesserung der Betriebskultur, Reduzierung der Ausfallzeiten und Betriebsstörungen.
Es wird Grund- und Fachwissen vermittelt, welches zum Schalten in Mittelspannungs-Schaltanlagen erforderlich ist.
Der zukünftige Schaltberechtigte kann daraus ableiten, wie Schalthandlungen in Mittelspannungs-Schaltanlagen erledigt werden müssen, wie:
Die Unterweisung „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV, Teil 1“ soll Arbeitgeber und Betreiber unterstützen, Elektrofachkräfte zu Schaltberechtigten heranzuführen, um Schalthandlungen in Mittelspannungs-Schaltanlagen übernehmen zu können.
Für die praktische Umsetzung und Festigung von Schalthandlungen in Mittelspannungsanlagen ist der Besuch des Seminars „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV - Teil 2: Training“ unbedingt notwendig.
Nach dem Besuch der Unterweisung Schaltberechtigung Teil 1 und Teil 2 und der betrieblichen Unterweisung vor Ort kann der Betreiber dieser Elektrofachkraft eine Schaltberechtigung erteilen.
Elektrofachkräfte, denen für Schaltaufgaben in elektrischen Mittelspannungs-Schaltanlagen bis 36 kV eine Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Berufsausbildung durchlaufen haben.
Unterweisungsthemen:
"Ausrüstung für das Arbeiten an elektrischen Anlagen"
"Begriffe für den Betrieb elektrischer Anlagen"
"Schlusswort"
Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE