Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person
Vermittlung der notwendigen Fachinformationen und Grundlagen für begrenzte Eingriffe und Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs. 1 und der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100.
Unterweisungsdauer: 2 Tage
Unterweisungsform: Präsenz oder Online
Themenbeschreibung:
- Diese Unterweisung dient Unternehmen, die Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen als elektrotechnisch unterwiesene Person für begrenzte Eingriffe / Arbeiten in elektrischen Anlagen einsetzen wollen.
- Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur an elektrischen Anlagen arbeiten, wenn sie eine ausreichende Fachkunde nachweisen kann.
- Dieses Unterweisung vermittelt die notwendigen Kenntnisse. Hierzu gehören Informationen über elektrische Grundgrößen, Anlagenteile, wie Bauteile der Elektroinstallation, Kabel und Leitungen, Schaltgeräte, Sicherungen, Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter, Anschlusstechnik, usw.
- Kenntnisse über Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen für das Arbeiten im spannungsfreien Anlagenzustand werden vermittelt.
- In Abstimmung zwischen dem Arbeitgeber und der Elektrofachkraft kann dann die elektrotechnisch unterwiesene Person begrenzte Eingriffe, Arbeiten in elektrischen Anlagen vornehmen.
Warum Sie diese Unterweisung besuchen sollten:
- Nach dem Besuch dieser Unterweisung ist es möglich, dass Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen als elektrotechnisch unterwiesene Person begrenzte Eingriffe / Arbeiten in elektrische Anlagen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen dürfen.
- Das erforderliche Fachwissen für die begrenzten Eingriffe / Arbeiten als elektrotechnisch unterwiesene Person kann sich der Teilnehmer in dieser Unterweisung aneignen.
Unterweisungsziel:
- Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen werden mit der „Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person“ an den neuen Arbeitsbereich herangeführt, um begrenzte Eingriffe, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen zu können.
- Das Seminar soll den Arbeitgeber bei der Vermittlung von Fachkunde unterstützen und entlasten.
Teilnehmerkreis:
- Beschäftigte aus nicht elektrotechnischen Berufen, die als elektrotechnisch unterwiesene Person arbeiten sollen, wie z. B. Pumpenmonteure, Schlosser, Anlagenfahrer, Heizungs- und Klimamonteure, Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Service-Mitarbeiter von Hausmeisterdiensten.
Bemerkung:
- Eine Elektrofachkraft / verantwortliche Elektrofachkraft muss die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitsbezogen unterweisen, bevor diese begrenzte Eingriffe, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen soll.
- Die erledigten Arbeiten müssen von einer Elektrofachkraft kontrolliert werden.
Unterweisungsthemen:
● Einleitung
- Grundsätze
- der elektrotechnische Laie im Betrieb
- der Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Grundsatz für die Fachverantwortung
● Grundlagen der Elektrotechnik
- die elektrische Spannung, Stromstärke, Leistung
- der elektrische Widerstand
- das Drehstrom-System
- der elektrische Stromkreis
● Die Gefahr im Umgang mit elektrischen Anlagen
- Möglichkeiten elektrischer Gefährdungen
- Wirkungen des elektrischen Stroms, von Störlichtbögen
- Unfallbeispiele
- Vermeidung elektrischer Unfälle
- Zonen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Verhalten bei Störungen in elektrischen Anlagen
● Kleine Geräte- und Betriebsmittelkunde
- Grundsätze
- Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen
- Merkmale der Elektroinstallation
- Schaltgeräte
- die Überstrom-Schutzeinrichtungen
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter)
- ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD-S)
- Anschluss- und Verbindungstechnik
● Werkzeug und Sicherheitsausrüstung
- Werkzeug
- Ausrüstung für den NiederU-Bereich
- Verbotszeichen
● Technische Schutzmaßnahmen (Auswahl)
- Schutz durch Schutzarten
- Schutzklassen
- NiederU-Netz-Systeme
- Schutz gegen den elektrischen Schlag
- Schutz bei Überstrom (Auswahl)
- Trennen und Schalten
● Prüfungen (informativ)
- Grundsätze
- Prüfung von elektrischen Anlagen (Auswahl)
● Verantwortlichkeiten
- Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (Auswahl)
- Beschäftigte für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
- der Anlagenbetreiber
- vorübergehende Unterbrechung der Arbeit
● Das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen
- allgemeine Anforderungen
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand
- Arbeiten in der Nähe unter U stehender Teile
● Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention - Auswahl
- DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
● Zusammenfassung: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten
● Begrifflichkeiten
- für das Errichten elektrischer Anlagen
- für das Betreiben elektrischer Anlagen
● Fazit
Nach der Unterweisung erhält der Teilnehmer einen Teilnahme-Nachweis.
Arbeitgeber und Fachvorgesetzte können mit diesem Nachweis die Erfüllung ihrer Unterweisungspflicht gegenüber dem Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft belegen.
Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE
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