Inhouse-Unterweisungen für Elektroberufe
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Feindrähtige und feinstdrähtige Leiter müssen für den Anschluss vorbereitet werden ....

Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person

Vermittlung der notwendigen Fachinformationen und Grundlagen für begrenzte Eingriffe und Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß dem  Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs. 1 und der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100.

Unterweisungsdauer: 2 Tage

Unterweisungsform: Präsenz oder Online 

Themenbeschreibung:

  • Diese Unterweisung dient Unternehmen, die Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen als elektrotechnisch unterwiesene Person für begrenzte Eingriffe / Arbeiten in elektrischen Anlagen einsetzen wollen.
  • Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur an elektrischen Anlagen arbeiten, wenn sie eine ausreichende Fachkunde nachweisen kann.
  • Dieses Unterweisung vermittelt die notwendigen Kenntnisse. Hierzu gehören Informationen über elektrische Grundgrößen, Anlagenteile, wie Bauteile der Elektroinstallation, Kabel und Leitungen, Schaltgeräte, Sicherungen, Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter, Anschlusstechnik, usw.
  • Kenntnisse über Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen für  das Arbeiten im spannungsfreien Anlagenzustand werden vermittelt.
  • In Abstimmung zwischen dem Arbeitgeber und der Elektrofachkraft kann dann die elektrotechnisch unterwiesene Person begrenzte Eingriffe, Arbeiten in elektrischen Anlagen vornehmen.

Warum Sie diese Unterweisung besuchen sollten:

  • Nach dem Besuch dieser Unterweisung ist es möglich, dass Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen als elektrotechnisch unterwiesene Person begrenzte Eingriffe / Arbeiten in elektrische Anlagen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen dürfen.
  • Das erforderliche Fachwissen für die  begrenzten Eingriffe / Arbeiten als elektrotechnisch unterwiesene Person kann sich der Teilnehmer in dieser Unterweisung aneignen.

Unterweisungsziel:

  • Beschäftigte aus den elektrofremden Berufen werden mit der „Fachkunde für die elektrotechnisch unterwiesene Person“ an den neuen Arbeitsbereich herangeführt, um begrenzte Eingriffe, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen zu können.
  • Das Seminar soll den Arbeitgeber bei der Vermittlung von Fachkunde unterstützen und entlasten.

Teilnehmerkreis:

  • Beschäftigte aus nicht elektrotechnischen Berufen, die als elektrotechnisch unterwiesene Person arbeiten sollen, wie z. B. Pumpenmonteure, Schlosser, Anlagenfahrer, Heizungs- und Klimamonteure, Mitarbeiter von Hausverwaltungen, Service-Mitarbeiter von Hausmeisterdiensten.

Bemerkung:

  • Eine Elektrofachkraft / verantwortliche Elektrofachkraft muss die elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitsbezogen unterweisen, bevor diese begrenzte Eingriffe, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen soll.
  • Die erledigten Arbeiten müssen von einer Elektrofachkraft kontrolliert  werden.

Unterweisungsthemen:

● Einleitung

  • Grundsätze
  • der elektrotechnische Laie im Betrieb
  • der Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  • Grundsatz für die Fachverantwortung

● Grundlagen der Elektrotechnik

  • die elektrische Spannung, Stromstärke, Leistung
  • der elektrische Widerstand
  • das Drehstrom-System
  • der elektrische Stromkreis

● Die Gefahr im Umgang mit elektrischen Anlagen

  • Möglichkeiten elektrischer Gefährdungen
  • Wirkungen des elektrischen Stroms, von Störlichtbögen
  • Unfallbeispiele
  • Vermeidung elektrischer Unfälle
  • Zonen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Verhalten bei Störungen in elektrischen Anlagen

● Kleine Geräte- und Betriebsmittelkunde

  • Grundsätze
  • Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen
  • Merkmale der Elektroinstallation
  • Schaltgeräte
  • die Überstrom-Schutzeinrichtungen
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schutzschalter)
  • ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD-S)
  • Anschluss- und Verbindungstechnik

● Werkzeug und Sicherheitsausrüstung

  • Werkzeug
  • Ausrüstung für den NiederU-Bereich
  • Verbotszeichen

● Technische Schutzmaßnahmen (Auswahl)

  • Schutz durch Schutzarten
  • Schutzklassen
  • NiederU-Netz-Systeme
  • Schutz gegen den elektrischen Schlag
  • Schutz bei Überstrom (Auswahl)
  • Trennen und Schalten

● Prüfungen (informativ)

  • Grundsätze
  • Prüfung von elektrischen Anlagen (Auswahl)

● Verantwortlichkeiten

  • Pflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (Auswahl)
  • Beschäftigte für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • der Anlagenbetreiber
  • vorübergehende Unterbrechung der Arbeit 

    ● Das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen

    • allgemeine Anforderungen
    • Arbeiten im spannungsfreien Zustand
    • Arbeiten in der Nähe unter U stehender Teile 

    ● Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Vorschriften

    • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention - Auswahl
    • DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    ● Zusammenfassung: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten

    ● Begrifflichkeiten

    • für das Errichten elektrischer Anlagen
    • für das Betreiben elektrischer Anlagen

    ● Fazit

    Nach der Unterweisung erhält der Teilnehmer einen Teilnahme-Nachweis.
    Arbeitgeber und Fachvorgesetzte können mit diesem Nachweis die Erfüllung ihrer Unterweisungspflicht gegenüber dem Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft belegen.

    Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE

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