Unterweisung für den neuen Arbeitsbereich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1), Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7 und der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100
Unterweisungsform: Präsenz
Diese Unterweisung vermittelt Grundlagen für Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen, die eine schaltberechtigte Elektrofachkraft (Schaltberechtigter) benötigt, um im Unternehmen Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen durchführen zu können.
Den zukünftigen Schaltberechtigten werden die Besonderheiten in der Mittelspannungs-Anlagentechnik in Wort und Bild erläutert, wie z. B. Erzeugung, Transport, Umspannwerke, Spannungsebenen, Netzbetreiber, Schaltgeräte, Schaltanlagen, Netztopologie, Kabel, Transformatoren, Netz-Stationen, u. v. m.
Warum Sie diese Unterweisung besuchen sollten:
Nach dem Besuch dieser Unterweisung kann sich die Elektrofachkraft vorstellen, welche Kenntnisse und welches Grundwissen erforderlich sind, um als schaltberechtigte Elektrofachkraft (Schaltberechtigter) Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen im Unternehmen durchführen zu können.
Die Teilnehmer bekommen Einblicke in die Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, wie Reduzierung der Gefährdungen, Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins, Reduzierung der sicherheitswidrigen Verhaltensweisen und Anzahl der Arbeitsunfälle bei Freischaltmaßnahmen , sowie Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit, Verbesserung der Betriebskultur, Reduzierung der Ausfallzeiten und Betriebsstörungen.
Es wird Fachwissen vermittelt, welches zum Freischalten von Mittelspannungs-Schaltanlagen erforderlich ist.
Der zukünftige Schaltberechtigte kann daraus ableiten, wie Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen erledigt werden müssen, wie:
Die Unterweisung „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV, Teil 1“ soll Arbeitgeber und Betreiber unterstützen, Elektrofachkräfte zu Schaltberechtigten qualifizieren, um Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen übernehmen zu können.
Für die praktische Umsetzung und Festigung von Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungsanlagen ist der Besuch des Seminars „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV - Teil 2: Training“ unbedingt notwendig.
Nach dem Besuch der Unterweisung Schaltberechtigung Teil 1 und Teil 2 und der betrieblichen Unterweisung vor Ort kann der Betreiber dieser Elektrofachkraft eine Schaltberechtigung erteilen.
Elektrofachkräfte, denen für Schaltaufgaben in elektrischen Mittelspannungs-Schaltanlagen bis 36 kV eine Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung durchlaufen haben.
Unterweisungsthemen:
● Ausrüstung für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
● Ausrüstung für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
● Begriffe für den Betrieb elektrischer Anlagen
● Fazit
Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE
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