Eine Unterweisung für den neuen Arbeitsbereich gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §§ 7, 12 (1), der Betriebssicherheitsverordnung § 12 (1), Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 7 und der Betreibernorm DIN VDE 0105 - 100.
Unterweisungsform: Präsenz
Allgemeines:
Fast jede Elektrofachkraft / verantwortliche Elektrofachkraft hat eine Vorstellung davon, was eine Schaltberechtigung ist.
Wenn man sich mit der Thematik „Schaltberechtigung“ beschäftigt, wird klar, dass man den Komplex „Schaltberechtigung“ nicht mit wenigen Worten erklären kann.
Viele Verantwortliche, Elektrofachkräfte, verantwortliche Elektrofachkräfte fragen sich z. B.:
Welche Vorschriften und Regelungen sind hier zu berücksichtigen?
Wer benötigt eine Schaltberechtigung?
Für welche elektrische Anlagen müssen die Anforderungen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 3, 4, 7, 12 Abs. 1) besonders für die Arbeit an elektrischen Anlagen der Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden?
Diese Unterweisung vermittelt Grundlagen für Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen, die eine schaltberechtigte Elektrofachkraft (Schaltberechtigter) benötigt, um im Unternehmen Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen durchführen zu können.
Den zukünftigen Schaltberechtigten werden die Besonderheiten in der Mittelspannungs-Anlagentechnik in Wort und Bild erläutert, wie z. B. Erzeugung, Transport, Umspannwerke, Spannungsebenen, Netzbetreiber, Schaltgeräte, Schaltanlagen, Netztopologie, Kabel, Transformatoren, Netz-Stationen, u. v. m.
Warum Sie diese Unterweisung besuchen sollten:
Nach dieser Unterweisung hat der angehende Schaltberechtigte ein klares Verständnis davon, welche Kenntnisse und welches grundlegende Wissen erforderlich sind, um im Unternehmen Freischaltmaßnahmen an Mittelspannungs-Schaltanlagen sicher ausführen zu können.
Die Teilnehmer bekommen Einblicke in die Maßnahmen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, wie Reduzierung der Gefährdungen, Erhöhung des Gefährdungsbewusstseins, Reduzierung der sicherheitswidrigen Verhaltensweisen und Anzahl der Arbeitsunfälle bei Freischaltmaßnahmen , sowie Verbesserung des Images in der Öffentlichkeit, Verbesserung der Betriebskultur, Reduzierung der Ausfallzeiten und Betriebsstörungen.
Es wird Fachwissen vermittelt, welches zum Freischalten von Mittelspannungs-Schaltanlagen erforderlich ist.
Der zukünftige Schaltberechtigte kann daraus ableiten, wie Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen erledigt werden müssen, wie:
Die Unterweisung „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV, Teil 1“ soll Arbeitgeber und Betreiber unterstützen, Elektrofachkräfte zu Schaltberechtigten qualifizieren, um Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungs-Schaltanlagen übernehmen zu können.
Für die praktische Umsetzung und Festigung von Freischaltmaßnahmen in Mittelspannungsanlagen ist der Besuch des Seminars „Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV - Teil 2: Training“ unbedingt notwendig.
Nach dem Besuch der Unterweisung Schaltberechtigung Teil 1 und Teil 2 und der betrieblichen Einweisung / Unterweisung vor Ort kann der Betreiber dieser Elektrofachkraft eine Schaltberechtigung erteilen.
Elektrofachkräfte, denen für Schaltaufgaben in elektrischen Mittelspannungs-Schaltanlagen bis 36 kV eine Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die Teilnehmer müssen eine elektrotechnische Ausbildung durchlaufen haben.
Unterweisungsthemen:
● Ausrüstung für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
● Ausrüstung für das Arbeiten an elektrischen Anlagen
● Begriffe für den Betrieb elektrischer Anlagen
● Fazit
Nach der Unterweisung erhält der Teilnehmer einen Teilnahme-Nachweis.
Arbeitgeber und Fachvorgesetzte können mit diesem Nachweis die Erfüllung ihrer Unterweisungspflicht gegenüber dem Gesetzgeber und der Berufsgenossenschaft belegen.
Referent: Burkhard Henski, Dipl.-Ing. (FH) für Elektroenergieanlagen, VDE
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